Pressespiegel
Wochenspiegel vom 29.02.2012 zu Erbrecht und Erbschaftsteuer.
IHK Nachrichten 02/2012.
Goslarsche Zeitung vom 24.01.2012 Bürgerbad Lautenthal.
BBGLIVE am 16.11.2011 zur steueroptimalen Weihnachtsfeier.
BBGLIVE am 03.11.2011 zur 10. Existenzgründerbörse in Bernburg.
Wochenspiegel vom 02.11.2011 zur 10. Existenzgründerbörse in Bernburg.
Mitteldeutsche Zeitung vom 17.11.2011 Neues zur Orgel für Marien.
Wochenspiegel vom 28.09.2011 zum Spendenabzug.
BBGLIVE am 11.06.2011.
Mitteldeutsche Zeitung vom 31.05.2011.
Mitteldeutsche Zeitung vom 21.05.2011.
Wochenspiegel vom 18.05.2011.
Super Sonntag vom 10.04.2011.
Super Sonntag vom 19.01.2011.
Super Sonntag vom 05.12.2010.
Evangelisch-lutherische Landeskirche vom 21.11.2010.
Super Sonntag vom 10.10.2010.
Super Sonntag vom 19.09.2010.
Super Sonntag vom 27.06.2010.
Mitteldeutsche Zeitung vom 25.06.2010.
Mitteldeutsche Zeitung vom 25.04.2010.
Handelsblatt vom 30.04.2010.
Super Sonntag vom 25.04.2010.
Super Sonntag vom 18.04.2010.
IHK Nachrichten 06/2009.
Goslarsche Zeitung vom 28.04.2009.
SZ am Mittwoch vom 14.05.2008.
Goslarsche Zeitung vom 19.11.2007.
IHK Nachrichten 11/2007.
Mitteldeutsche Zeitung vom 13.11.2007.
Super Sonntag vom 11.11.2007.
Wochenspiegel vom 14.11.2007.
Extra am Mittwoch vom 04.10.2007.
Goslarsche Zeitung vom 08.06.2007.
Goslarsche Zeitung vom 07.06.2007.
Goslarsche Zeitung vom 08.01.2007.
Köthener Zeitung 15.11.2006.
Wochenspiegel vom 11.10.2006.
Steuer-Tipp im Wochenspiegel vom 28.09.2011
Peißen liegt zwar nicht in Ostafrika oder Japan, aber Spenden für solche Katastrophen und für vieles anderes mehr sind steuerlich absetzbar. Das erläutert Steuerberater Wolf-Dieter Kleinschmidt gegenüber dem WOCHENSPIEGEL.
Allerdings nur, wenn konkrete Vorgaben beachtet werden. Und leider sind die Finanzämter dabei oftmals sehr kleinlich. Erst kürzlich hat der Bundesfinanzminister in einem fünfseitigen Schreiben dargestellt, wie die Zuwendungsbestätigungen (früher hieß das Spendenquittung) aussehen müssen.
Grundsätzliches zum Spendenabzug
Grundsätzlich gilt: alle Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen sind in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abzusetzen.
Diese Organisationen haben dazu von ihrem Finanzamt eine Bescheinigung über ihre besonders förderungswürdigen Zwecke erhalten. Das reicht beispielsweise von der Förderung des Sports über die Wohlfahrtspflege, Kunst oder Jugend- und Altenhilfe bis hin zum Tierschutz. Mitgliedsbeiträge sind allerdings nur in Ausnahmefällen abzugsfähig. Für Spenden an politische Parteien gelten Sonderregelungen.
Vereinfachter Spendennachweis
Wenn eine Spende 200 Euro nicht übersteigt, genügt ein “vereinfachter Spendennachweis”: Anstatt einer Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster reicht dann bereits ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder der Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben. Ein vorgedruckter Überweisungsträger enthält in der Regel diese geforderten Pflichtangaben; er sollte also auf jeden Fall aufbewahrt werden. Viele Empfänger stellen aber auch bei Spendensummen unter 200 Euro auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus.
Spenden im Katastrophenfall
In Katastrophenfällen gilt dieser vereinfachte Nachweis auch für Zahlungen auf Sonderkonten von Gemeinden und Landkreisen oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Caritas), selbst wenn dann mehr als 200 Euro gespendet werden.
Zuschüsse an Arbeitnehmer im Katastrophenfall
Steuerlich interessant ist aber auch, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die von Katastrophen - wie dem Hagel- Unwetter kürzlich im Salzlandkreis - betroffen sind, 600 Euro jährlich steuerfrei zuwenden können, weil hier von einem besonderen Notfall ausgegangen werden kann. Dabei gelten die einschränkenden Voraussetzungen der Lohnsteuer-Richtlinien aus Billigkeitsgründen nicht.

