Pressespiegel
Wochenspiegel vom 29.02.2012 zu Erbrecht und Erbschaftsteuer.
IHK Nachrichten 02/2012.
Goslarsche Zeitung vom 24.01.2012 Bürgerbad Lautenthal.
BBGLIVE am 16.11.2011 zur steueroptimalen Weihnachtsfeier.
BBGLIVE am 03.11.2011 zur 10. Existenzgründerbörse in Bernburg.
Wochenspiegel vom 02.11.2011 zur 10. Existenzgründerbörse in Bernburg.
Mitteldeutsche Zeitung vom 17.11.2011 Neues zur Orgel für Marien.
Wochenspiegel vom 28.09.2011 zum Spendenabzug.
BBGLIVE am 11.06.2011.
Mitteldeutsche Zeitung vom 31.05.2011.
Mitteldeutsche Zeitung vom 21.05.2011.
Wochenspiegel vom 18.05.2011.
Super Sonntag vom 10.04.2011.
Super Sonntag vom 19.01.2011.
Super Sonntag vom 05.12.2010.
Evangelisch-lutherische Landeskirche vom 21.11.2010.
Super Sonntag vom 10.10.2010.
Super Sonntag vom 19.09.2010.
Super Sonntag vom 27.06.2010.
Mitteldeutsche Zeitung vom 25.06.2010.
Mitteldeutsche Zeitung vom 25.04.2010.
Handelsblatt vom 30.04.2010.
Super Sonntag vom 25.04.2010.
Super Sonntag vom 18.04.2010.
IHK Nachrichten 06/2009.
Goslarsche Zeitung vom 28.04.2009.
SZ am Mittwoch vom 14.05.2008.
Goslarsche Zeitung vom 19.11.2007.
IHK Nachrichten 11/2007.
Mitteldeutsche Zeitung vom 13.11.2007.
Super Sonntag vom 11.11.2007.
Wochenspiegel vom 14.11.2007.
Extra am Mittwoch vom 04.10.2007.
Goslarsche Zeitung vom 08.06.2007.
Goslarsche Zeitung vom 07.06.2007.
Goslarsche Zeitung vom 08.01.2007.
Köthener Zeitung 15.11.2006.
Wochenspiegel vom 11.10.2006.
Steuer-Tipp im Wochenspiegel vom 18.05.2011
Kilometerangaben falsch: Steuerhinterziehung
Falsche Kilometerangaben in der Steuererklärung können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 29.03.2011 (3 K 2635/08) hervor. Die Richter haben zu der Frage Stellung genommen, welche steuerlichen Folgen aus überhöhten Entfernungsangaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gezogen werden können. Es sei mit den falschen Angaben der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Denn dem Finanzamt könne nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben von sich aus bemerken müssen.
Hintergrund ist der Fall einer Angestellten. Sie hatte 1996 einen zutreffenden Arbeitsweg von 28 Kilometern angegeben und diese Kilometer auch in ihren weiteren Steuererklärungen übernommen. Die tatsächliche Entfernung betrug jedoch in den Folgejahren wegen eines Arbeitsplatzwechsels nur noch 10 Kilometer. Dem Finanzamt fiel das erst nach 10 Jahren auf. Weil das Gericht diese falschen Angaben als Steuerhinterziehung wertete, konnten Nachzahlungen rückwirkend ab 1997 eingefordert wurde.
Da Finanzämter inzwischen häufig die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte "googeln", ist es sehr ratsam, diese Angaben bei Abgabe der Steuererklärung selbst noch einmal zu prüfen.
Wolf-Dieter Kleinschmidt
Steuerberater und Rechtsbeistand

