Pressespiegel
IHK Nachrichten 02/2012.
Goslarsche Zeitung vom 24.01.2012 Bürgerbad Lautenthal.
BBGLIVE am 16.11.2011 zur steueroptimalen Weihnachtsfeier.
BBGLIVE am 03.11.2011 zur 10. Existenzgründerbörse in Bernburg.
Wochenspiegel vom 02.11.2011 zur 10. Existenzgründerbörse in Bernburg.
Mitteldeutsche Zeitung vom 17.11.2011 Neues zur Orgel für Marien.
Wochenspiegel vom 28.09.2011 zum Spendenabzug.
BBGLIVE am 11.06.2011.
Mitteldeutsche Zeitung vom 31.05.2011.
Mitteldeutsche Zeitung vom 21.05.2011.
Wochenspiegel vom 18.05.2011.
Super Sonntag vom 10.04.2011.
Super Sonntag vom 19.01.2011.
Super Sonntag vom 05.12.2010.
Evangelisch-lutherische Landeskirche vom 21.11.2010.
Super Sonntag vom 10.10.2010.
Super Sonntag vom 19.09.2010.
Super Sonntag vom 27.06.2010.
Mitteldeutsche Zeitung vom 25.06.2010.
Mitteldeutsche Zeitung vom 25.04.2010.
Handelsblatt vom 30.04.2010.
Super Sonntag vom 25.04.2010.
Super Sonntag vom 18.04.2010.
IHK Nachrichten 06/2009.
Goslarsche Zeitung vom 28.04.2009.
SZ am Mittwoch vom 14.05.2008.
Goslarsche Zeitung vom 19.11.2007.
IHK Nachrichten 11/2007.
Mitteldeutsche Zeitung vom 13.11.2007.
Super Sonntag vom 11.11.2007.
Wochenspiegel vom 14.11.2007.
Extra am Mittwoch vom 04.10.2007.
Goslarsche Zeitung vom 08.06.2007.
Goslarsche Zeitung vom 07.06.2007.
Goslarsche Zeitung vom 08.01.2007.
Köthener Zeitung 15.11.2006.
Wochenspiegel vom 11.10.2006.
Steuer-Tipp im Super-Sonntag vom 27.06.2010
Lohnsteuer für Fussball-Fans ?
Arbeitgeber müssen auch während der WM an das Finanzamt denken: ist er nämlich beim Verfolgen der Spiele während der Arbeitszeit zu großzügig, kann dies einen geldwerten Vorteil darstellen, der Lohnsteuerpflicht auslöst.
Das gilt sicherlich nicht, wenn der Arbeitgeber kostenlos Fernseher oder Großbildleinwände im Pausenraum aufstellt. Ähnlich wie bei Snacks während einer Arbeitssitzung ist das eine steuerfreie Aufmerksamkeit. Gäbe es doch kritische Fragen bei einer Betriebsprüfung, kann mit dem eigenbetrieblichen Interesse argumentiert werden. Denn mit dem Angebot des kostenlosen Fernsehens soll doch nur erreicht werden, dass die Arbeitsabläufe während der WM möglichst nicht gestört werden.
Erhält ein Arbeitnehmer aber für die Spiele am Abend oder am Wochenende auch noch Speisen und Getränke, kann die Grenze zum steuerpflichtigen geldwerten Vorteil schnell überschritten werden.
Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter für die WM großzügig einen neuen Fernseher sponsorn sollte, gibt es gute und schlechte Varianten. Ein Geldgeschenk ist immer steuerpflichtig und führt auch zu Beiträgen zur Sozialversicherung. Besser wäre ein zinsloser Kredit zum Kauf (obwohl Zinsfreiheit auch ein Vorteil ist). Bei Krediten bis 2.600 Euro fällt keine Lohnsteuer an. Solch ein Arbeitgeberdarlehen kann es jederzeit auch außerhalb der WM geben: zur freien Verfügung oder für nötige Anschaffungen.

