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23.2.2012
26.01.2012

Mehrfach befristete Arbeitsverträge zulässig

Befristete Arbeitsverträge dürfen auch mehrfach verlängert werden, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen.

EuGH

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jetzt entschieden (C-586/10). Das höchste EU-Gericht war von dem deutschen Bundesarbeitsgericht angerufen worden.

Damit widersprechen Arbeitsverträge, die beispielsweise wegen der Vertretung von Mitarbeitern mehrfach befristet ausgestellt werden, nicht grundsätzlich dem EU-Recht. Selbst dann nicht, wenn sich der Vertretungsbedarf als "wiederkehrend oder sogar ständig erweist".

Der Europäische Gerichtshof forderte aber die EU-Staaten auf, durch klare Regeln einen Missbrauch in Betrieben durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern. Wichtig sei die Festlegung sachlicher Gründe, die eine Verlängerung solcher Verträge rechtfertigten. Ein solcher sachlicher Grund im Sinne des EU-Rechts könne ein vorübergehender Bedarf an Vertretungskräften sein, so wie es das deutsche Recht vorsehe, entschieden die Richter.