Sie sind hier: Kleinschmidt > News
DeutschEnglishFrancaisEspanol
23.2.2012
18.01.2012

Kein gesetzmäßiger Vollzug der Steuergesetze

Wolf-Dieter Kleinschmidt

Eine gleichmäßige Besteuerung findet in Deutschland nicht mehr statt. Das stellte Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt in einer ersten Stellungnahme zu dem am 17.01.2012 vorgelegten Bericht des Bundesrechungshofes (BRH) über den Vollzug der Steuergesetze fest. Das komplizierte Steuerrecht mit seinen ständigen Änderungen und ein nicht inhaltlich ausgerichtetes maschinelles Risikomanagement in den Finanzämtern führten dazu, dass ein gesetzmäßiger Vollzug der Steuergesetze weiterhin nicht gewährleistet ist. 

Der BRH wies ausdrücklich darauf hin, dass viele gesetzliche Bestimmungen lang und schwer verständlich formuliert seien. So habe sich im Einkommensteuerrecht seit dem Jahr 2006 die Zahl der Gesetzesänderungen von durchschnittlich 7,5 auf fast 10 Änderungen pro Jahr erhöht; in dieser Zeit seien 428 Bestimmungen durch 48 Gesetze geändert worden..

Mit dem derzeitigen Risikomanagement mit programmgesteuerten Risikofiltern lasse die Steuerverwaltung systematisch einige Sachverhalte ungeprüft, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht erreicht werden. Damit verstoße sie gegen ihre gesetzliche Pflicht, zumindest die Plausibilität der Steuererklärungen zu prüfen, so der BRH. Die Bearbeitungsqualität in den Finanzämtern zeige zudem, dass maschinelle Bearbeitungshinweise oft nicht ausgewertet würden.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt insbesondere eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts, damit die Angaben der Steuererklärungen stärker EDV-gestützt geprüft werden können. Außerdem regt er für die Arbeitnehmerbesteuerung insbesondere eine Neuordnung des Werbungskostenabzugs an.

Kleinschmidt erinnerte daran, dass zahlreiche Forderungen des Bundesrechnungshofes von den Steuerberatern seit langem vertreten werden. Offenbar würden jedoch die Vorschläge aus Sicht von Praktikern zu wenig in der Finanzverwaltung beachtet.