
EuGH kippt Regelung zu Kündigungsfristen
Eine Vorschrift, wonach nur die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Geburtstag die Kündigungsfrist verlängert, wurde als unzulässige Altersdiskriminierung verworfen. Sie darf ab sofort nicht mehr angewendet werden.
Damit entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass deutsches Arbeitsrecht gegen EU-Recht verstößt (Aktenzeichen: C-555/07).
Nach einer Vorschrift im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die schon seit 1926 gilt, darf jüngeren Arbeitnehmern schneller gekündigt werden. Denn die Zeiten, die ein Arbeitnehmer vor der Vollendung des 25. Lebensjahres im Betrieb gearbeitet hat, müssen danach nicht angerechnet werden
In Deutschland wird diese Schlechterstellung jüngerer Arbeitnehmer damit begründet, dass diesen eine größere berufliche und persönliche Mobilität zugemutet werden könne. Diese Begründung wurde vom EuGH verworfen. In den heutigen Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit erschwerten die kürzeren Kündigungsfristen die Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Die Luxemburger Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die für unrechtmäßig befundene Klausel nicht mehr anzuwenden. Damit kann sich jeder nun in einem Rechtsstreit auf das EuGH-Urteil berufen, und zwar unabhängig davon, ob und wann die Bundesregierung das Arbeitsrecht ändert.
Im Prinzip müssen jetzt auch viele Tarifverträge, die sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch beziehen, geändert werden.

