
BFH: Weiter Zweifel an Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit der Gesetzesänderung zur Besteuerung von Erstattungszinsen hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 22.12.2011 (VIII B 190/11) geäußert. Damit teilt der BFH die Bedenken des Finanzgerichts Münster zu der Wirksamkeit der Gesetzesänderung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010. Dort wurde geregelt, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO rechtsprechungsbrechend und rückwirkend besteuert werden sollen.
Der BFH wiederholte mit diesem Beschluss seine Rechtsauffassung, dass aufgrund der gesetzlich geregelten Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen dann auch die Steuerfreiheit von Erstattungszinsen folgen müsse.
Es ist deshalb dringend geboten, alle Steuerfälle offen zu halten, in denen das Finanzamt Erstattungszinsen steuerpflichtig ansetzt.

