
Ab 2012 Mietverträge mit Angehörigen anpassen
Bei der Vermietung an Angehörige sollten ab Januar 2012 die Mietverträge überprüft werden, bei denen die Miete zurzeit noch zwischen 56 % und 66 % der ortsüblichen Miete liegt.
Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurde nämlich die Grenze einer verbilligten Vermietung ab 2012 auf einheitlich 66 % festgelegt. Nur dann ist es möglich, den ungekürzten Werbungskostenabzug zu erhalten.
Ab 2012 kommt es auch nicht mehr auf eine positive Überschussprognose an.
Nach der Rechtslage bis zum 31.12.2011 wird die vergünstigte Vermietung an Angehörige steuerrechtlich nur dann in vollem Umfang anerkannt, wenn die Miete mindestens 75 % bzw. bei positiver Überschussprognose, mindestens 56 % der ortsüblichen Miete, beträgt.
