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21.5.2012

Vereins-News:

27.05.2011

Veranstalten von Galopprennen und Betrieb eines Totalisators

Veranstalten von Galopprennen und Betrieb eines Totalisators - BMF vom 04.05.2011 - Foto von Petra Beinecke

Die Änderung der Rechtsprechung birgt erhebliche Risiken für die Pferderennvereine

18.04.2011

Kein ermäßigter Steuersatz für Beherbergungs- und Verpflegungsumsätze eines gemeinnützigen Zweckbetriebs

Zusätzliche Leistungen, die ein gemeinnütziger Zweckbetrieb außerhalb seines eigentlichen...

30.04.2009

Vereinsvorstand

Entlohnung der Vorstände

Der Verein in der Mitte der Gesellschaft

Gemeinnützige Vereine spielen in unserem gesellschaftlichen Leben eine bedeutende Rolle. Ob Sport, Umweltschutz, Feuer- oder Katastrophenschutz, Brauchtum oder Sozialwesen - diese vielfältigen gemeinnützigen oder karitativen Vereine sind aus dem demokratischen Gemeinwesen nicht mehr wegzudenken.

Der Staat trägt der Bedeutung der Vereine durch besondere steuerliche Förderung Rechnung.

Wir besitzen langjährige Erfahrung im Bereich des Steuerrechts der gemeinnützigen Vereine.
Sprechen Sie rechtzeitig mit uns und vermeiden so Haftungsfallen und existenzbedrohende Steuernachzahlungen.

Typische Problemfelder

Die meisten gemeinnützigen Vereine müssen regelmäßig dem Finanzamt

  • eine Umsatzsteuererklärung und
  • eine Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (Gem1)

einreichen.

Umsatzsteuer

Probleme mit dem Finanzamt sind bei der Umsatzsteuer häufig bei folgenden Bereichen zu erwarten:

  • Steuerpflicht von Zuschüssen der öffentlichen Hand sowie
  • die sachgerechte Vorsteueraufteilung 

Gemeinnützigkeit

Das Gemeinnützigkeitsrecht und das Vereinsteuerrecht enthalten viele Fallstricke. So lauern u.a. Gefahren bei der nicht zeitnahen, satzungsgemässen Mittelverwendung sowie bei der Bildung von Rücklagen.

Haftungsrisiken

Auch birgt die nicht ordnungsgemässe Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Haftungspotential für den Vorstand.